Türen und Fenster
Die Eingangstür ist für eine behinderte Person die erste Barriere auf dem Weg zum Badezimmer. Schlecht angepasste Türmaße können den Zugang zum Raum erschweren oder ihn sogar unmöglich machen. Bei der Gestaltung eines Badezimmers für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sollte man auch die entsprechende Anpassung der Fenster nicht vergessen, damit ihre Nutzung den Behinderten keine Probleme bereitet.
Türen und Fenster – praktische Tipps
- Die Türbreite darf nicht weniger als 90 cm, sollte aber auch nicht mehr als 1 m betragen. Das Gewicht der Tür mit mehr als 100 cm Breite ist bereits groß genug, um Behinderten das Öffnen und Schließen zu erschweren.
- Eine hohe Treppenstufe ist eines der größten architektonischen Hindernisse für einen Rollstuhlfahrer. Die beste Lösung wäre, die Schwelle vollständig abzubauen, aber aufgrund architektonischer Bedingtheiten älterer Gebäude ist das normalerweise nicht möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Schwellenleisten mit geringer Neigung zu verwenden, die den Höhenunterschied zwischen Räumen ausgleichen. Sie können permanent oder zeitweise angebracht werden.
- Für verglaste Türen ist eine andere Lösung vorgesehen. In diesem Fall ist es notwendig, einen Schutz an der Unterkante der Tür zu anzubringen, der sie vor Beschädigungen durch die Rollstuhlräder schützt. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Höhe dieser Schutzvorrichtung nicht weniger als 40 cm betragen sollte. Die empfohlene Lösung ist die Verwendung von Scheiben aus Sicherheitsglas.
- Die Klinken sollten mit einer Hand bedienbar sein und keine Drehbewegung des Handgelenks oder starkes Greifen und Drücken erfordern. Sie dürfen nicht weniger als 80 cm und mehr als 120 cm über dem Boden angebracht sein.
- Das Fenster in dem Raum, wo sich Behinderte aufhalten werden, muss mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die das Öffnen erleichtert. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass diese Vorrichtung sich auf nicht mehr als 120 cm Höhe befinden sollte.